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Notbetreuung in den Osterferien – Antrag per E-Mail zwingend erforderlich

Liebe Erziehungsberechtigte,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Kinder in die Notbetreuung aufnehmen dürfen, wenn ein Erziehungsberechtigter die Vorgabe erfüllt, dass er in einer sog.“kritischen Infrastruktur“ tätig ist.

Dazu zählen laut Rundverfügung 4/2020:

Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und
vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen
(etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).

 

Die Notbetreuung wird auch in den Osterferien montags bis freitags (abgesehen von den Feiertagen) von 7.40 Uhr bis 12.50 Uhr für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-8 angeboten.

Schülerinnen und Schüler, die in der Notbetreuung sind,  finden sich am jeweiligen Tag  um 7.40 Uhr am Haupteingang der KGS ein.

Bitte stellen Sie hierzu bis Sonntag, 29.03.2020, 20.00 Uhr, unbedingt einen Antrag und nutzen Sie das beigefügte Formular. Die Übermittlung kann ausschließlich per E-Mail an kgsinfo@t-online.de erfolgen.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung aufnehmen können, die hierfür im Vorfeld angemeldet worden sind.

 

Antrag auf Notbetreuung [Stand: 20.03.2020]

 

Autor: Schulleitung

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