Die Gesamtkonferenz

 

In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Mitglieder der Gesamtkonferenz sind Schülervertreter, alle Lehrkräfte, Elternvertreter sowie die Mitarbeiter des Landes, die an der KGS tätig sind.

Die Gesamtkonferenz entscheidet über

  1. das Schulprogramm,
  2. die Schulordnung,
  3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
  4. Grundsätze für
    a.) Leistungsbewertung und Beurteilung
    b.) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

 

Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.